Steuern sparen beim Umzug
Bei einem berufsbedingten Umzug können die Kosten in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Transportkosten durch eine beauftragte Spedition, wie auch weitere Auslagen, z.B. für die Wohnungssuche (Makler, Zeitungsanzeigen, etc.).
Privater Umzug
Bereits seit 2003 können für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen, d.h. Tätigkeiten, die nicht von einem Fachmann auszuführen sind, als Steuerermäßigung bis zu 600 EUR im Jahr abgezogen werden. Seit 2006 kommen "Handwerksleistungen" hinzu. Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung fallen unter die begünstigten Leistungen nun auch von Speditionen durchgeführte, privat veranlasste, Umzüge.
Hinweis: Dies gilt in allen noch offenen Fällen bei Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Überweisungsträgers. Wohnungseingentümer und Mieter sollten diesen Abzug in nicht bestandskräftigen Bescheiden nachholen.
(OFD Koblenz, 08.05.06, Az. S 2296b A - St 32 3)
Berufsbedingter Umzug
Sie können die Auslagen für einen berufsbedingten Umzug als Werbungskosten geltend machen, wenn
- Sie eine (neue) Beschäftigung an einem anderem Ort annehmen.
- sich die Fahrzeit zur Arbeitsstelle durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt.
- der Umzug im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird (z.B. Dienstwohnung, Versetzung).
- dadurch eine doppelte Haushaltsführung entfällt.
Pauschalbetragsgrenzen
Sofern das Finanzamt keinen Einzelkostennachweis erhält, gelten folgende Pauschalbeträge:
| Ledige | 561 € |
| Verheiratete | 1.121 € |
| pro zusätzl. Familienmitglied | 247 € |
Sonstige Umzugskosten
Weitere Umzugskosten werden bis zu folgenden Beträgen berücksichtigt:
| Private Umzugshelfer | 400,00 € | |
| Besichtigungsfahrten* | 0,30 € | pro km |
| Neue Heizung | 164,00 € | pro Raum |
| Neuer Herd | 230,08 € | |
| Nachhilfeunterricht für Kinder | 1.409,00 € | |
| Verpflegungskosten | 70,00 € |
* Alternativ wird das günstigste Bahn/ÖPNV Ticket anerkannt.
Desweiteren sind folgende, mit dem Umzug verbunden, Kosten absetzbar:
- Anschluss- oder Übernahmegebühren für Telefon/Fax
- Elektroanschlussinstallation (Herd, Heizung etc.)
- Gebühren für Stadt/Gemeinde (z.B. Aufstellung von Mülltonnen)
- Mietentschädigung
- Reisenkosten
- Schulmaterialien
- Ummeldegebühren für Einwohnermeldeamt, Zulassungstelle
- Wohnungssuche (Makler, Zeitungsanzeigen)







