Steuern sparen beim Umzug

Bei einem berufsbedingten Umzug können die Kosten in der Regel von der Steuer abgesetzt werden. Dies betrifft sowohl die Transportkosten durch eine beauftragte Spedition, wie auch weitere Auslagen, z.B. für die Wohnungssuche (Makler, Zeitungsanzeigen, etc.).

Privater Umzug

Bereits seit 2003 können für bestimmte haushaltsnahe Dienstleistungen, d.h. Tätigkeiten, die nicht von einem Fachmann auszuführen sind, als Steuerermäßigung bis zu 600 EUR im Jahr abgezogen werden. Seit 2006 kommen "Handwerksleistungen" hinzu. Entgegen der bisherigen Verwaltungsauffassung fallen unter die begünstigten Leistungen nun auch von Speditionen durchgeführte, privat veranlasste, Umzüge.

Hinweis: Dies gilt in allen noch offenen Fällen bei Nachweis der Aufwendungen durch Vorlage der Rechnung und des entsprechenden Überweisungsträgers. Wohnungseingentümer und Mieter sollten diesen Abzug in nicht bestandskräftigen Bescheiden nachholen.
(OFD Koblenz, 08.05.06, Az. S 2296b A - St 32 3)

Berufsbedingter Umzug

Sie können die Auslagen für einen berufsbedingten Umzug als Werbungskosten geltend machen, wenn

  • Sie eine (neue) Beschäftigung an einem anderem Ort annehmen.
  • sich die Fahrzeit zur Arbeitsstelle durch den Umzug um mindestens eine Stunde verkürzt.
  • der Umzug im Interesse des Arbeitgebers durchgeführt wird (z.B. Dienstwohnung, Versetzung).
  • dadurch eine doppelte Haushaltsführung entfällt.

Pauschalbetragsgrenzen

Sofern das Finanzamt keinen Einzelkostennachweis erhält, gelten folgende Pauschalbeträge:

Ledige 561 €
Verheiratete 1.121 €
pro zusätzl. Familienmitglied 247 €

Sonstige Umzugskosten

Weitere Umzugskosten werden bis zu folgenden Beträgen berücksichtigt:

Private Umzugshelfer 400,00 €  
Besichtigungsfahrten* 0,30 € pro km
Neue Heizung 164,00 € pro Raum
Neuer Herd 230,08 €  
Nachhilfeunterricht für Kinder 1.409,00 €  
Verpflegungskosten 70,00 €  

* Alternativ wird das günstigste Bahn/ÖPNV Ticket anerkannt.

Desweiteren sind folgende, mit dem Umzug verbunden, Kosten absetzbar:

  • Anschluss- oder Übernahmegebühren für Telefon/Fax
  • Elektroanschlussinstallation (Herd, Heizung etc.)
  • Gebühren für Stadt/Gemeinde (z.B. Aufstellung von Mülltonnen)
  • Mietentschädigung
  • Reisenkosten
  • Schulmaterialien
  • Ummeldegebühren für Einwohnermeldeamt, Zulassungstelle
  • Wohnungssuche (Makler, Zeitungsanzeigen)
Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung für Richtigkeit dieser Angaben übernehmen können. Alle Angaben ohne Gewähr.

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